Kaiserl. Dekret an Bürgermeister und Rat von Reuttlingen
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2608
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
1779 Februar 20
Regest: Dem Kaiser Joseph II. ist der Reuttlinger Bericht vom 26. Januar in Sachen sämtlicher Kauf und Handelsleute wider die dortigen Professionisten, Handwerker und Trödler vorgetragen und hierauf von ihm beikommendes kaiserl. Dekret an gesamte Bürgerschaft erkannt worden.
Die vom Rat angeordenete besondere Deputation hat sich gar nicht wohl benommen, indem sie die von den Krämern und Handelsleuten gegen die Professionisten und Consorten (= Genossen) übergebenen Gravamina (= Beschwerden) allen Zünften zu gleicher Zeit eröffnet und dadurch nicht ein gütliches Einverständnis zu treffen, sondern vielmehr zu einer allgemeinen Gärung Veranlassung gegeben hat. Dieser unüberlegte Schritt wird den daran Beteiligten ernstlich verwiesen und dem Rat befohlen, eine Zunft nach der andern und aus solcher auch jede Profession (= Gewerbe, Handwerk) nach der andern vorfordern zu lassen, ihr die sie allein betreffende Gravamina zu eröffnen und zu versuchen, ob nicht auf diese Weise eine gütliche Übereinkunft zu treffen sei. Dabei hat der Rat selbst nach den Zunftartikeln, dem dortigen Herkommen und sonstigen Umständen in dieser ohnehin in die Polizei-Anordnung (= öffentliche Verwaltung) tief einschlagende Sache ein Regulativ mit Beisetzung der Ursachen, warum auf dies oder jenes der Antrag gemacht werde, ohne weiteren Verzug zu entwerfen und den Entwurf nebst den über die versuchte Güte geführten Protokollen dem Kaiser zu Genehmigung oder weiterer Bescheidserteilung einzusenden, auch längstens binnen 2 Monaten anzuzeigen, wie weit der Rat mit diesem Geschäft gediehen ist.
Joseph. vt. R.-Fürst Colloredo.
Ad mandatum Sacrae Caesareae Majestatis proprium Joh. Peter Söhngen.
Die Abschrift. 18. Mai 1779
Kanzlei Reuttlingen
Die vom Rat angeordenete besondere Deputation hat sich gar nicht wohl benommen, indem sie die von den Krämern und Handelsleuten gegen die Professionisten und Consorten (= Genossen) übergebenen Gravamina (= Beschwerden) allen Zünften zu gleicher Zeit eröffnet und dadurch nicht ein gütliches Einverständnis zu treffen, sondern vielmehr zu einer allgemeinen Gärung Veranlassung gegeben hat. Dieser unüberlegte Schritt wird den daran Beteiligten ernstlich verwiesen und dem Rat befohlen, eine Zunft nach der andern und aus solcher auch jede Profession (= Gewerbe, Handwerk) nach der andern vorfordern zu lassen, ihr die sie allein betreffende Gravamina zu eröffnen und zu versuchen, ob nicht auf diese Weise eine gütliche Übereinkunft zu treffen sei. Dabei hat der Rat selbst nach den Zunftartikeln, dem dortigen Herkommen und sonstigen Umständen in dieser ohnehin in die Polizei-Anordnung (= öffentliche Verwaltung) tief einschlagende Sache ein Regulativ mit Beisetzung der Ursachen, warum auf dies oder jenes der Antrag gemacht werde, ohne weiteren Verzug zu entwerfen und den Entwurf nebst den über die versuchte Güte geführten Protokollen dem Kaiser zu Genehmigung oder weiterer Bescheidserteilung einzusenden, auch längstens binnen 2 Monaten anzuzeigen, wie weit der Rat mit diesem Geschäft gediehen ist.
Joseph. vt. R.-Fürst Colloredo.
Ad mandatum Sacrae Caesareae Majestatis proprium Joh. Peter Söhngen.
Die Abschrift. 18. Mai 1779
Kanzlei Reuttlingen
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Kopie
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ