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Anweisung: Damit am Ende eines jeden Quartals der Distrikts-Steuereinnehmer die Denunziationsgebühren-Verzeichnise richtig aufstellen kann, sind die hier gemachten Hinweise genauestens zu befolgen
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.5 Sonstige Einnahmen, Fronden, Kontributionen, Kollateralgelder und Dienstverpflichtungen
Darmstadt, 1823 März 17
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