Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass es zwischen Bischof Veit von Bamberg (unnser lieber besunder frund) und den Burggrafen, Baumeistern und Gemeinern zu Rothenberg (unnsern lieben getruwen) wegen zugefügter Schäden am Markt Schnaittach zu einigem Widerwillen gekommen ist. Zur Vermeidung von "unrats unnd beschedigung" hat der Pfalzgraf die Parteien nach Amberg vertagt und in eigener Person gütlich verhört. Nachdem ihm eine gütliche Einigung nicht gelungen ist, hat er die Parteien mündlich und schriftlich um Anheimstellung der Sache ersucht, die sie ihm schließlich "mechtiglich unnd krefftiglich" zum Entscheid zugestellt haben. Kurfürst Philipp entscheidet, dass der Bischof den Gemeinern zu Rothenberg für die Schäden binnen Monatsfrist 3.100 Gulden nach Lauf gegen Quittung ausrichten soll. Nach der Ausrichtung soll die Fehde zwischen allen Beteiligten gänzlich vertragen und geschlichtet sein, sollen keine weitere Forderung in der Sache mehr gestellt und keine Händel gegeneinander vorgenommen werden. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung des Entscheids.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass es zwischen Bischof Veit von Bamberg (unnser lieber besunder frund) und den Burggrafen, Baumeistern und Gemeinern zu Rothenberg (unnsern lieben getruwen) wegen zugefügter Schäden am Markt Schnaittach zu einigem Widerwillen gekommen ist. Zur Vermeidung von "unrats unnd beschedigung" hat der Pfalzgraf die Parteien nach Amberg vertagt und in eigener Person gütlich verhört. Nachdem ihm eine gütliche Einigung nicht gelungen ist, hat er die Parteien mündlich und schriftlich um Anheimstellung der Sache ersucht, die sie ihm schließlich "mechtiglich unnd krefftiglich" zum Entscheid zugestellt haben. Kurfürst Philipp entscheidet, dass der Bischof den Gemeinern zu Rothenberg für die Schäden binnen Monatsfrist 3.100 Gulden nach Lauf gegen Quittung ausrichten soll. Nach der Ausrichtung soll die Fehde zwischen allen Beteiligten gänzlich vertragen und geschlichtet sein, sollen keine weitere Forderung in der Sache mehr gestellt und keine Händel gegeneinander vorgenommen werden. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung des Entscheids.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 335
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1502 April 16 (uff sambstag nach misericordia domini)
fol. 502v-503v
Urkunden
Ausstellungsort: Amberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Kopfregest: "Vertrag zwischen Veit bischoff zw Bamberg eins unnd burggrave, baumeister und gemeiner zu Rottenberg von wegen des marckts Sneitach anders teils".
Amberg AM
Lauf an der Pegnitz LAU
Rothenberg, Burg bei Schnaittach LAU
Schnaittach LAU
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:05 MESZ
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