Amtsgericht Hannover (nach 1945) (Bestand)
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NLA HA, Nds. 725 Hannover
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.8 Justiz >> 1.13.8.5 Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover
1891-2017
Enthält: Zivilprozessakten, Konkursakten, Strafsachen, Handelsregisterakten, Genossenschaftsregisterakten, Vereinsregisterakten, Kirchenaustrittserklärungen, Vormundschaftssachen, Pflegschaftssachen, Unterbringungssachen, Gewährung richterlicher Vertragshilfen, Erbgesundheitssachen, Todeserklärungsverfahren, Familienrechtsangelegenheiten u.a.
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g499 ).
Das Amtsgericht Hannover gehört zum Bezirk des Landgerichts Hannover.
Im Jahr 1879 wurde als Sprengel des Amtsgerichts Hannover der Stadtkreis Hannover sowie aus dem Landkreis Hannover die Ämter Hannover und Linden festgelegt (vgl. Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 508). Noch vor 1945 kamen nach der Auflösung des Amtsgerichts Kalenberg zum 1. Oktober 1932 die Stadtgemeinde Pattensen sowie die Landgemeinden Jeinsen, Schliekum und Bardegötzen zum Bezirk des Amtsgerichts Hannover hinzu (vgl. Preuß. Gesetzsammlung 1932, S. 302f.); genau ein Jahr später wurde ihm außerdem die Landgemeinde Anderten (vgl. Preuß. Gesetzsammlung 1933, S. 348) zugelegt.
Geschichte des Bestandsbildners: Mit Wirkung vom 1. April 1959 wurde das Amtsgericht Hannover für die Gemeinde Wettbergen, die zuvor zum Amtsgerichtsbezirk Wennigsen gehört hatte, zuständig (vgl. Nds. GVBl. 1959, S. 6). Nach dem Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte vom 16. Juli 1962 (vgl. Nds. GVBl. 1962, S. 85-131) gehörten folgende Gemeinden zum Amtsgerichtsbezirk Hannover: neben der kreisfreien Stadt Hannover aus dem Landkreis Hannover die Gemeinden Ahlem, Almhorst, Anderten, Arnum, Barrigsen, Bemerode, Devese, Döteberg, Engelbostel, Godshorn, Grasdorf, Groß Munzel, Gümmer, Harenberg, Harkenbleck, Heitlingen, Hemmingen-Westerfeld, Hiddestorf, Holtensen bei Wunstorf, Ihme, Kaltenweide, Kirchwehren, Koldingen, Krähenwinkel, Laatzen, Langenhagen, Lathwehren, Lenthe, Letter, Linderte, Lohnde, Misburg, Müllingen, Ohlendorf, Ostermunzel, Reden, Rethen (Leine), Schulenburg, Seelze, Stemmen, Velber, Vinnhorst, Vörie, Wassel, Wettbergen, Wilkenburg und Wülferode sowie aus dem Landkreis Springe die Gemeinden Jeinsen, Pattensen, Schliekum und Vardegötzen. Mit Wirkung vom 1. April 1967 ist außerdem die Gemeinde Empelde vom Bezirk des Amtsgerichts Wennigsen zu dem des Amtsgerichts Hannover gekommen (vgl. Nds. GVBl. 1967, S. 47).
Durch die Neuregelung der Gerichtsorganisation im Raum Hannover wurde die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hannover mit Wirkung vom 1. Juli 1978 auf die kreisfreie Stadt Hannover sowie die Gemeinden Hemmingen, Laatzen, Langenhagen und Seelze des Landkreises Hannover beschränkt, während die übrigen Gemeinden den Bezirken der Amtsgerichte Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Springe und Wennigsen am Deister zugeschlagen wurden (vgl. Nds. GVBl. 1978, S 271f.).
Die Zuständigkeit des Registergerichts ist zum 1. August 2005 durch die Verordnung vom 20. Mai 2005 geändert (vgl. Nds. GVBl. Nr. 12/2005, Seite 182) worden.
Stand: Dezember 2014
Bestandsgeschichte: Der Bestand Nds. 725 Hannover schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Hannover vor 1945 (Hann. 172 Hannover) an.
Stand: Dezember 2014
Findmittel: EDV-Findbuch (2022)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g499 ).
Das Amtsgericht Hannover gehört zum Bezirk des Landgerichts Hannover.
Im Jahr 1879 wurde als Sprengel des Amtsgerichts Hannover der Stadtkreis Hannover sowie aus dem Landkreis Hannover die Ämter Hannover und Linden festgelegt (vgl. Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 508). Noch vor 1945 kamen nach der Auflösung des Amtsgerichts Kalenberg zum 1. Oktober 1932 die Stadtgemeinde Pattensen sowie die Landgemeinden Jeinsen, Schliekum und Bardegötzen zum Bezirk des Amtsgerichts Hannover hinzu (vgl. Preuß. Gesetzsammlung 1932, S. 302f.); genau ein Jahr später wurde ihm außerdem die Landgemeinde Anderten (vgl. Preuß. Gesetzsammlung 1933, S. 348) zugelegt.
Geschichte des Bestandsbildners: Mit Wirkung vom 1. April 1959 wurde das Amtsgericht Hannover für die Gemeinde Wettbergen, die zuvor zum Amtsgerichtsbezirk Wennigsen gehört hatte, zuständig (vgl. Nds. GVBl. 1959, S. 6). Nach dem Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte vom 16. Juli 1962 (vgl. Nds. GVBl. 1962, S. 85-131) gehörten folgende Gemeinden zum Amtsgerichtsbezirk Hannover: neben der kreisfreien Stadt Hannover aus dem Landkreis Hannover die Gemeinden Ahlem, Almhorst, Anderten, Arnum, Barrigsen, Bemerode, Devese, Döteberg, Engelbostel, Godshorn, Grasdorf, Groß Munzel, Gümmer, Harenberg, Harkenbleck, Heitlingen, Hemmingen-Westerfeld, Hiddestorf, Holtensen bei Wunstorf, Ihme, Kaltenweide, Kirchwehren, Koldingen, Krähenwinkel, Laatzen, Langenhagen, Lathwehren, Lenthe, Letter, Linderte, Lohnde, Misburg, Müllingen, Ohlendorf, Ostermunzel, Reden, Rethen (Leine), Schulenburg, Seelze, Stemmen, Velber, Vinnhorst, Vörie, Wassel, Wettbergen, Wilkenburg und Wülferode sowie aus dem Landkreis Springe die Gemeinden Jeinsen, Pattensen, Schliekum und Vardegötzen. Mit Wirkung vom 1. April 1967 ist außerdem die Gemeinde Empelde vom Bezirk des Amtsgerichts Wennigsen zu dem des Amtsgerichts Hannover gekommen (vgl. Nds. GVBl. 1967, S. 47).
Durch die Neuregelung der Gerichtsorganisation im Raum Hannover wurde die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hannover mit Wirkung vom 1. Juli 1978 auf die kreisfreie Stadt Hannover sowie die Gemeinden Hemmingen, Laatzen, Langenhagen und Seelze des Landkreises Hannover beschränkt, während die übrigen Gemeinden den Bezirken der Amtsgerichte Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Springe und Wennigsen am Deister zugeschlagen wurden (vgl. Nds. GVBl. 1978, S 271f.).
Die Zuständigkeit des Registergerichts ist zum 1. August 2005 durch die Verordnung vom 20. Mai 2005 geändert (vgl. Nds. GVBl. Nr. 12/2005, Seite 182) worden.
Stand: Dezember 2014
Bestandsgeschichte: Der Bestand Nds. 725 Hannover schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Hannover vor 1945 (Hann. 172 Hannover) an.
Stand: Dezember 2014
Findmittel: EDV-Findbuch (2022)
196,3
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ