Jörg Mengerter, B. zu Waiblingen, wegen seines ungebührlichen Verhaltens während der Bauernunruhen zu Waiblingen gef., schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens nicht mehr gegen den Kaiser, die schwäbischen Bundesstände und die Herrschaft Württemberg zu handeln, unverzüglich mit Frau und Kindern das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ohne Erlaubnis nicht mehr zurückzukommen. Im Übertretungsfall soll sein Hab und Gut der Herrschaft Württemberg verfallen sein.