Bartlin Ab, B. zu Vaihingen, daselbst gef., weil er als vereidigter Nachtwächter Fische aus dem Stadtbrunnen gestohlen und andere in den Verdacht gebracht hatte, deshalb einer Strafe an Leib und Leben verfallen, aber auf Fürbitte seiner Freundschaft und nach Bezahlung seiner Atzung aus Anlaß der Wiedereroberung des Landes von seinem Landesherrn begnadigt und freigel., gelobt eidlich, fortan dergleichen Handlungen zu unterlassen und sich gehorsam zu verhalten, und schwört U.