Querulationis Auseinandersetzung um eine Dachtraufe
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(1) 0311
Rep. 29, Nr. 477
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
(1761) 25.11.1761-17.10.1763 (1763)
Kläger: (2) Kammerrat J.U. Giese, Münzmeister zu Stralsund
Beklagter: Zimmermann Möller
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 25.11.1761, 06. und 20.01. sowie vom 10.02.1762, und um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Urteil des Stralsunder Ratsgerichts und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 12.12.1761, 09. und 22.01.1762 legt der Kl. am 12.02.1762 seinen Schriftsatz vor, in dem er erklärt, er habe zwei, seit der brandenburgischen Belagerung wüste Stellen in der Tribseer Straße gekauft, um darin die städtische Münze einzurichten. Auf das Grundstück ist der Tropfenfall eines Stalles des Bekl. gerichtet, den der Kl. beseitigt wissen will, bevor er zu bauen anfängt. Die Stadtkämmerei, die er gebeten hat, einen Vororttermin anzuberaumen, hat dies abgelehnt. Das Ratsgericht bestätigt dieses Urteil in zwei Instanzen, weshalb der Kl. an das Tribunal appelliert. Das Gericht fordert am 28.05. die Akten der Vorinstanz an. Am 05.07. bittet der Kl. um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 10.07. auf den 12.07. ansetzt. Am 18.10.1762, 24.01., 18.04. und 04.07.1763 bittet der Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 17.10.1763 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz, verurteilt den Kl. zu 10 Rtlr Strafe wegen Mißbrauchs der Appellation und zur Bezahlung der Unkosten. Am 29.11.1763 sendet das Tribunal die Akten an den Stralsunder Rat zurück (6 1. Kämmerigericht von Stralsund 1761 2. Ratsgericht von Stralsund 1760 3. Ratsgericht von Stralsund 1760-1761 4. Tribunal 1761-1763
Prozessbeilagen: (7) Stralsunder Ratsgerichtsurteile vom 18.09. und 14.10.1761; vom Stralsunder Notar Jochen Christoph Lembke aufgenommene Appellation vom 23.10.1761; Urteil der Stralsunder Kämmerei vom 04.09.1761; Rationes decidendi des Stralsunder Rates; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hasse; von Tribunalsbote Gustav Nowander ausgestellte Übergabequittung für Vorinstanzakten vom 14.12.1763
Beklagter: Zimmermann Möller
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 25.11.1761, 06. und 20.01. sowie vom 10.02.1762, und um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Urteil des Stralsunder Ratsgerichts und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 12.12.1761, 09. und 22.01.1762 legt der Kl. am 12.02.1762 seinen Schriftsatz vor, in dem er erklärt, er habe zwei, seit der brandenburgischen Belagerung wüste Stellen in der Tribseer Straße gekauft, um darin die städtische Münze einzurichten. Auf das Grundstück ist der Tropfenfall eines Stalles des Bekl. gerichtet, den der Kl. beseitigt wissen will, bevor er zu bauen anfängt. Die Stadtkämmerei, die er gebeten hat, einen Vororttermin anzuberaumen, hat dies abgelehnt. Das Ratsgericht bestätigt dieses Urteil in zwei Instanzen, weshalb der Kl. an das Tribunal appelliert. Das Gericht fordert am 28.05. die Akten der Vorinstanz an. Am 05.07. bittet der Kl. um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 10.07. auf den 12.07. ansetzt. Am 18.10.1762, 24.01., 18.04. und 04.07.1763 bittet der Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 17.10.1763 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz, verurteilt den Kl. zu 10 Rtlr Strafe wegen Mißbrauchs der Appellation und zur Bezahlung der Unkosten. Am 29.11.1763 sendet das Tribunal die Akten an den Stralsunder Rat zurück (6 1. Kämmerigericht von Stralsund 1761 2. Ratsgericht von Stralsund 1760 3. Ratsgericht von Stralsund 1760-1761 4. Tribunal 1761-1763
Prozessbeilagen: (7) Stralsunder Ratsgerichtsurteile vom 18.09. und 14.10.1761; vom Stralsunder Notar Jochen Christoph Lembke aufgenommene Appellation vom 23.10.1761; Urteil der Stralsunder Kämmerei vom 04.09.1761; Rationes decidendi des Stralsunder Rates; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hasse; von Tribunalsbote Gustav Nowander ausgestellte Übergabequittung für Vorinstanzakten vom 14.12.1763
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ