Lagerbuch des Hospitals Tübingen über die im Jahr 1539 dem Spital inkorporierten Tübinger Heiligenpflegen und Bruderschaften
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B 25/794
B 25 Bände der Hospitalpflege, Stiftungspflege, Armenkastenpflege und Lazarettpflege
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1436-1755
Enthält die folgenden Pflegen und Urkundenabschriften.
Blatt 1-3.
1539, November 8.
Herzog Ulrich von Württemberg erlaubt der Stadt Tübingen sämtliche Heiligenpflegen und Bruderschaften zu Tübingen mit der Hospitalpflege zu vereinigen.
1) Blatt 7-86.
Pflege Unser Frau zu St. Jörgen.
Besitzungen und Gefälle zu Tübingen, Hagelloch, Jesingen an der Ammer, Bondorf im Gäu, Weilheim a.N., Derendingen, Stockach.
2) Blatt 89-116.
Seelhaus-Pflege.
Besitzungen und Gefälle zu Tübingen.
Blatt 89-96.
1512, Juni 6.
Seelhaus-Ordnung.
Vergl. Duncker S.67. P.U.Nr.
3) Blatt 118-129.
St. Antonius-Pflege.
Besitzungen und Gefälle zu Tübingen.
4) Blatt 131-147.
St. Wendels-Pflege.
Besitzungen und Gefälle zu Tübingen.
5) Blatt 150-168.
St. Nicolaus-Pflege zu Wendfeld.
6) Blatt 169-188.
Groß-Armusen-Pflege (=Almosen für Hausarme).
(Besitzungen) und Gefälle zu Tübingen.
Blatt 169-175.
1509, Juli 15 (Stuttgart).
Vergl. Duncker S. 66. P.U.Nr.
7) Blatt 190-196.
Jacobsbruderschaft.
Gefälle zu Tübingen.
8) Blatt 198-224.
St. Jacobs-Pflege.
Gefälle zu Tübingen.
9) Blatt 226-237.
St. Sebastians-Bruderschaft.
Gefälle zu Tübingen.
10) Blatt 239-334.
Unser Frau zun Armen.
Gefälle zu Tübingen, Hagelloch, Jesingen an der Ammer, Entringen, Hirschau a.N., Derendingen.
11) Blatt 339-348.
Sondersiechen-Pflege.
Gefälle zu Tübingen.
12) Blatt 350-369 (nicht vollständig).
Vom Augustinerkloster herrührende Zinsen und Gülten zu Tübingen.
Blatt 353b-358b.
1436, März 5 (Montag nach dem Sonntag als man in der Kirchen singet Reminiscere).
Bruder Enndris von Laugingen und der Konvent des Augustinerklosters zu Tübingen belehnen Erhart Scherer von Freiburg, Bürger zu Tübingen, mit Badstube, Haus, Hof und Hofraite zu Tübingen ausserhalb der Ringmauer am Neckar gelegen, an dem Türlein, das man vor Zeiten nennt Princeps Türlein (Neckar-Bad).
Blatt 1-3.
1539, November 8.
Herzog Ulrich von Württemberg erlaubt der Stadt Tübingen sämtliche Heiligenpflegen und Bruderschaften zu Tübingen mit der Hospitalpflege zu vereinigen.
1) Blatt 7-86.
Pflege Unser Frau zu St. Jörgen.
Besitzungen und Gefälle zu Tübingen, Hagelloch, Jesingen an der Ammer, Bondorf im Gäu, Weilheim a.N., Derendingen, Stockach.
2) Blatt 89-116.
Seelhaus-Pflege.
Besitzungen und Gefälle zu Tübingen.
Blatt 89-96.
1512, Juni 6.
Seelhaus-Ordnung.
Vergl. Duncker S.67. P.U.Nr.
3) Blatt 118-129.
St. Antonius-Pflege.
Besitzungen und Gefälle zu Tübingen.
4) Blatt 131-147.
St. Wendels-Pflege.
Besitzungen und Gefälle zu Tübingen.
5) Blatt 150-168.
St. Nicolaus-Pflege zu Wendfeld.
6) Blatt 169-188.
Groß-Armusen-Pflege (=Almosen für Hausarme).
(Besitzungen) und Gefälle zu Tübingen.
Blatt 169-175.
1509, Juli 15 (Stuttgart).
Vergl. Duncker S. 66. P.U.Nr.
7) Blatt 190-196.
Jacobsbruderschaft.
Gefälle zu Tübingen.
8) Blatt 198-224.
St. Jacobs-Pflege.
Gefälle zu Tübingen.
9) Blatt 226-237.
St. Sebastians-Bruderschaft.
Gefälle zu Tübingen.
10) Blatt 239-334.
Unser Frau zun Armen.
Gefälle zu Tübingen, Hagelloch, Jesingen an der Ammer, Entringen, Hirschau a.N., Derendingen.
11) Blatt 339-348.
Sondersiechen-Pflege.
Gefälle zu Tübingen.
12) Blatt 350-369 (nicht vollständig).
Vom Augustinerkloster herrührende Zinsen und Gülten zu Tübingen.
Blatt 353b-358b.
1436, März 5 (Montag nach dem Sonntag als man in der Kirchen singet Reminiscere).
Bruder Enndris von Laugingen und der Konvent des Augustinerklosters zu Tübingen belehnen Erhart Scherer von Freiburg, Bürger zu Tübingen, mit Badstube, Haus, Hof und Hofraite zu Tübingen ausserhalb der Ringmauer am Neckar gelegen, an dem Türlein, das man vor Zeiten nennt Princeps Türlein (Neckar-Bad).
1 Band, geprägtes Leder, 369 Blatt, nicht vollständig
Sachakte
Die Erneuerung des Bandes wurde durchgeführt von Daniel Stötter aus Ulm, wohnhaft zu Urach. Nachträge bis 1755
Neckarbad, Princeps Türlein
Princeps Türlein, Neckarbad
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.04.2025, 08:35 MESZ
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