Anweisung: Alle Bürgermeister haben umgehend mitzuteilen: 1. Welche Kosten durch die Landtagswahlen 1820/21 ihren Ortschaften entstanden sind, 2. welche Kosten davon bezahlt sind, 3. ob und mit wieviel die Bezahlung aus der Gemeindekasse erfolgte und 4. ob aus der Staatskasse Ersatz geleistet wurde und wieviel