Papst Alexander IV. bestätigt dem Zisterzienser-Orden, dass dessen Angehörige nur vor das Gericht der eigenen Äbte, nicht aber vor die Synoden oder Gerichtsversammlungen der Bischöfe oder anderer Prälaten oder vor gewöhnliche Richter gestellt werden können [für Salem]. Cum a nobis

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view