Zum Streitgegenstand vgl. RKG Nr. 2852 (H 1924/6204). Es scheint hier insbesondere die weibliche Lehnserbfolge streitig zu sein. Es wird auf einen Vergleich von 1578 zwischen Hundt und von Bocholtz und auf ein Konkursverfahren, das 1668 am Reichshofrat eröffnet worden ist, hingewiesen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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