Streit um 837 2/3 Goldgulden aus Leyschen und Quadischen Obligationen, die gemäß Urteil der Vorinstanz die Appellanten an den Appellaten zahlen sollten, nachdem sie ihm bereits den Heiratspfennig und das Kindteil seiner Mutter Anna Margaretha von Hammerstein, einer Schwester des Jobst, ausgezahlt hatten. Die Vorinstanz hatte die Immission des Appellaten in die Höfe Oberhaus und Scheid angeordnet.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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