Nikolaus de Pantelitz, Kleriker der Diözese Roskilde und öffentlicher Notar, vidimiert auf Bitte des livländischen Deutschordensmeisters Wennemar von Brüggenei die Urkunden der Päpste Alexander IV. von 1258 Mai 11 (Per dies singulos) und 1258 Mai 11 (Desiderium consequendi), Innozenz IV. von 1243 Okt 1 (Desiderium consequendi) und 1244 März 7 (Pro acquirenda), die durch Heinrich [von Liegnitz], Bischof von Wloclawek, Johannes, Bischof von Reval, und Johannes, Zisterzienserabt von Pelplin, bestätigt werden.
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Nikolaus de Pantelitz, Kleriker der Diözese Roskilde und öffentlicher Notar, vidimiert auf Bitte des livländischen Deutschordensmeisters Wennemar von Brüggenei die Urkunden der Päpste Alexander IV. von 1258 Mai 11 (Per dies singulos) und 1258 Mai 11 (Desiderium consequendi), Innozenz IV. von 1243 Okt 1 (Desiderium consequendi) und 1244 März 7 (Pro acquirenda), die durch Heinrich [von Liegnitz], Bischof von Wloclawek, Johannes, Bischof von Reval, und Johannes, Zisterzienserabt von Pelplin, bestätigt werden.
XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 17, Nr. 21
Papsturkunden, Nr. 559
XX. HA, Perg.-Urkk. Pergamenturkunden
Pergamenturkunden >> 01 Papst- und Konzilsurkunden (Schieblade 1-18)
1393 Mai 29
Enthält: Inserierte Urkunden
(1) Papst Alexander IV. ermahnt die Kreuzfahrer in Livland, dem Deutschen Orden beizustehen und sich nach dessen Anordnungen zu richten (Per dies singulos). Viterbo. 1258 Mai 11.
(2) Papst Alexander IV. ermahnt die Kreuzfahrer in Livland zur Tapferkeit und zum Gehorsam gegenüber den Deutschen Orden (Desiderium consequendi). Viterbo.1258 Mai 11.
(3) Papst Innozenz IV ermahnt die Kreuzfahrer in Livland zum Kampf gegen die Heiden und zur Folgsamkeit gegenüber dem Deutschen Orden (Desiderium consequendi). Anagni. 1243 Okt 1.
(4) Papst Innozenz IV. ermahnt die Bischöfe von Riga, Dorpat und Ösel, den Meister und die die Brüder des Deutschen Ordens in Livland mit Rat und Tat zu unterstützten (Pro acquirenda). Lyon. 1244 März 7.
(1) Papst Alexander IV. ermahnt die Kreuzfahrer in Livland, dem Deutschen Orden beizustehen und sich nach dessen Anordnungen zu richten (Per dies singulos). Viterbo. 1258 Mai 11.
(2) Papst Alexander IV. ermahnt die Kreuzfahrer in Livland zur Tapferkeit und zum Gehorsam gegenüber den Deutschen Orden (Desiderium consequendi). Viterbo.1258 Mai 11.
(3) Papst Innozenz IV ermahnt die Kreuzfahrer in Livland zum Kampf gegen die Heiden und zur Folgsamkeit gegenüber dem Deutschen Orden (Desiderium consequendi). Anagni. 1243 Okt 1.
(4) Papst Innozenz IV. ermahnt die Bischöfe von Riga, Dorpat und Ösel, den Meister und die die Brüder des Deutschen Ordens in Livland mit Rat und Tat zu unterstützten (Pro acquirenda). Lyon. 1244 März 7.
Archivale
Livländisches Urkundenbuch I/1, Nr. 325 (Insert 1), 326 (Insert 2). - Hubatsch/Joachim, Regesta II, Nr. 4375 (Insert 1), 4373 (Insert 2), 4265 (Insert 3), 4277/4282 (Insert 4).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:32 MESZ