Es wird bekundet: Zwischen der Gemeinde Seelfingen und Cornelius Zahn, Vogt zu Hohenfels (von Amts und der neuen, zum Schloss Hohenfels gehörenden Mühle wegen), sind Streitigkeiten über Wun und Weide entstanden. Die Inhaber der neuen Mühle haben von alters her ihr Vieh über die Güter derer von Seelfingen getrieben. Hans Kässering, alter Bürgermeister, und Wolfgang Michel, Beck, des Rats uns Spitalpfleger zu Überlingen, legen im Auftrag des Rats zu Überlingen diesen Streit bei: Die Inhaber der neuen Mühle haben mit ihrem Mühlenvieh zusammen mit dem Vieh derer von Seelfingen auf den Gütern derer von Seelfingen gemeinen Trieb und Tratt, Wun und Weide. Rosse und Schweine sind ausgeschlossen. Erlaubt sind 4 Kühe und 1 Schmalvieh, außer wenn die von Seelfingen mehr zulassen. Der Austrieb soll jährlich im Frühling oder um Walpurgis beginnen, damit sich das Vieh aneinander gewöhnt. Das Vieh wird um Martini wieder eingestellt. Für die 5 Tiere ist Hirtenlohn zu entrichten. Die Inhaber der neuen Mühle sollen ihr Vieh nur durch die Gasse gegen Seelfingen von und zu dem Hirten treiben, die Gasse müssen die von Seelfingen auf ihre Kosten unterhalten. Statt der 4 Kühe dürfen die Inhaber der neuen Mühle mehr Schmalvieh weiden lassen, jedoch für jede Kuh nur 1 Haupt. Die von Seelfingen dürfen auf dem ungefähr 2 Jauchert großen Mühlacker an der Aichhalde - unangesehen des Untergangs und der Marken, die vor etlichen Jahren zwischen denen von Seelfingen und dem Schloss Hohenfels wegen der Aichhalde gehalten und gesetzt worden sind, - ihr Vieh weiden lassen. Die Parteien nehmen den Vertrag an, der Vogt zu Hohenfels für die Inhaber der neuen Mühle. Es werden 2 Urkunden ausgefertigt.