Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Bekanntmachung: Bei der vorzunehmenden Wahl eines Abgeordneten von Seiten der stimmfähigen adligen Grundeigentümer wird zur Kenntnis gebracht, dass auch Freiherrr v. Schenck zu Rülfenrod stimm- und wahlfähiger Grundeigentümer ist
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Bekanntmachung: Bei der vorzunehmenden Wahl eines Abgeordneten von Seiten der stimmfähigen adligen Grundeigentümer wird zur Kenntnis gebracht, dass auch Freiherrr v. Schenck zu Rülfenrod stimm- und wahlfähiger Grundeigentümer ist
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.2 Landständische Verfassung, Landtag
Darmstadt, 1823 September 26
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.