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Stoffel Upfing von Wittlingen, mit einer Strafe von 8 fl belegt, weil er in herrschaftlichen Gewässern gefischt und nach Enten geschossen hatte, schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang ohne obrigkeitliche Erlaubnis kein Waidwerk mehr zu treiben und keine Büchse mehr zu tragen. - Bürge: Michel Rytter von Wittlingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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