Thomas Heyles, Hofmeister des Grafen Georg und Schultheiß in Wertheim, und die Schöffen des Wertheimer Stadtgerichts geben bekannt, dass vor ihnen erschienen sind die Gotteshausmeister der Wertheimer Pfarrkirche Contz Buckern und Claus Storch und bekannt haben, dass der Würzburger Bürger Contz Rabensteig sie vor das Würzburger geistliche Gericht geladen hat wegen Gütern aus dem Besitz der seligen Jutte Steiger, auf die er Anspruch zu haben meint. Die Gotteshausmeister bitten nun um Auskunft aus dem Gerichtsbuch, in dem ein gütlicher Schied in dieser Sache vermerkt sei. Folgt inseriert dieser Spruch aus dem Jahr 1434, nach dem Rabensteig keine Ansprüche an den von Hans Rotsam aus Eichel geforderten Gütern hat, weshalb die genannte Steiger sie wie ihren gesamten Besitz als Vermächtnis an das Wertheimer Gotteshaus geben konnte. Die Beurkundung dieses Vermächtnisses aus dem Jahr 1445 durch Heyles und das Stadtgericht ist ebenfalls inseriert.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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