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Aufforderung an alle Justizbeamten, dass die Verordnung vom 24. Januar 1812 über den verbotswidrigen Verkauf der Asche ins Ausland beachtet wird. Auch den Zollbeamten ist dies einzuschärfen (drei abgezeichnete Rundschreiben vom 24. April 1819 anbei)
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Aufforderung an alle Justizbeamten, dass die Verordnung vom 24. Januar 1812 über den verbotswidrigen Verkauf der Asche ins Ausland beachtet wird. Auch den Zollbeamten ist dies einzuschärfen (drei abgezeichnete Rundschreiben vom 24. April 1819 anbei)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.1 Allgemeines, Förderung von Handel und Gewerbe, Import- und Exportverbote
Gießen, 1818 Oktober 2
Sachakte
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