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Aufforderung an alle Justizbeamten, dass die Verordnung vom 24. Januar 1812 über den verbotswidrigen Verkauf der Asche ins Ausland beachtet wird. Auch den Zollbeamten ist dies einzuschärfen (drei abgezeichnete Rundschreiben vom 24. April 1819 anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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