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Revers über die Überlassung des halben Gerichts Schönstadt an Hans Mußir
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe S >> 3 Scho-Schw >> 3.5 Schönstadt (Gem. Cölbe, Lkr. Marburg-Biedenkopf)
1383 September 23
Ausfertigung, Pergament, 2 Siegel.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans Mußir und seine Ehefrau Metze bekunden, dass sie sich mit Landgraf Hermann von Hessen verglichen haben, dass er ihnen als Ersatz für ihren Schaden von 120 Mark das halbe Gericht Schönstadt überlässt.