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Fünfte Verordnung über die Bemessung der Aufwendungen für die Leistungen gemäß §§1236 bis 1244a, 1305 und 1306 der Reichsversicherungsordnung und für Verwaltungs- und Verfahrenskosten in der Rentenversicherung der Arbeiter (5. Bemessungs-Verordnung)
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Fünfte Verordnung über die Bemessung der Aufwendungen für die Leistungen gemäß §§1236 bis 1244a, 1305 und 1306 der Reichsversicherungsordnung und für Verwaltungs- und Verfahrenskosten in der Rentenversicherung der Arbeiter (5. Bemessungs-Verordnung)