Strafrechtspflege in den eingegliederten Ostgebieten: Bd. 3
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BArch R 3001/20849
BArch R 3001 Reichsjustizministerium
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1940-1942
Enthält u.a.:
Auflösung der Freien Vereinigung der Bibelforscher der heiligen Schrift.- Rechtsgültigkeit der Anordnung der Staatspolizeistelle Kattowitz, 1940
Gnadengesuche von Polen.- Eingriffe der Polizei in die Befugnisse der Justiz, v.a. im OLG-Bezirk Jena, 1940-1941
VO zur Einführung des preußischen Forstdiebstahlgesetzes und des preußischen Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 18. März 1942 (RGBl. I, S. 142)
Beiziehung früherer polnischer Urteile bei der Begründung von Rückfall und der Gesamtstrafenbildung.- Schriftwechsel mit dem Generalgouverneur
VO über die Regelung des Verkehrs mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 25. Okt. 1939 im Reichsgau Wartheland, 1941
Strafrechtliche Behandlung von Polen und Juden.- Schriftwechsel des Staatssekretärs von Roland Freisler v.a. mit dem Reichsstatthalter und Gauleiter Arthur Greiser, 1941
Erhängung von Polen durch die Polizei bei Angriffen auf deutsche Frauen.- Unterredung zwischen Heinrich Himmler und Franz Schlegelberger über den diesbezüglichen Führerbefehl, 22. Juni 1941
Kritik an der nachsichtigen Behandlung der von Polen im "Altreich" begangenen Straftaten.- Einzelfälle, v.a. im LG-Bezirk Memmingen, 1941-1942
VO über die Einführung der Preußischen Schiedsmannsordnung vom 11. März 1942 (RGBl. I, S. 114), 1941-1942
Abtreibungen an polnischen Frauen.- Strafrechtliche Verfolgung, 1941-1942
Errichtung von Standgerichten.- VO aufgrund der Polenstrafrechts-VO, 1941-1942
Einfluss ausländischer Verurteilungen auf die Wehrwürdigkeit, 1942
Behandlung der im Reich eingesetzten polnischen Zivilarbeiter, 1942
Auflösung der Freien Vereinigung der Bibelforscher der heiligen Schrift.- Rechtsgültigkeit der Anordnung der Staatspolizeistelle Kattowitz, 1940
Gnadengesuche von Polen.- Eingriffe der Polizei in die Befugnisse der Justiz, v.a. im OLG-Bezirk Jena, 1940-1941
VO zur Einführung des preußischen Forstdiebstahlgesetzes und des preußischen Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 18. März 1942 (RGBl. I, S. 142)
Beiziehung früherer polnischer Urteile bei der Begründung von Rückfall und der Gesamtstrafenbildung.- Schriftwechsel mit dem Generalgouverneur
VO über die Regelung des Verkehrs mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 25. Okt. 1939 im Reichsgau Wartheland, 1941
Strafrechtliche Behandlung von Polen und Juden.- Schriftwechsel des Staatssekretärs von Roland Freisler v.a. mit dem Reichsstatthalter und Gauleiter Arthur Greiser, 1941
Erhängung von Polen durch die Polizei bei Angriffen auf deutsche Frauen.- Unterredung zwischen Heinrich Himmler und Franz Schlegelberger über den diesbezüglichen Führerbefehl, 22. Juni 1941
Kritik an der nachsichtigen Behandlung der von Polen im "Altreich" begangenen Straftaten.- Einzelfälle, v.a. im LG-Bezirk Memmingen, 1941-1942
VO über die Einführung der Preußischen Schiedsmannsordnung vom 11. März 1942 (RGBl. I, S. 114), 1941-1942
Abtreibungen an polnischen Frauen.- Strafrechtliche Verfolgung, 1941-1942
Errichtung von Standgerichten.- VO aufgrund der Polenstrafrechts-VO, 1941-1942
Einfluss ausländischer Verurteilungen auf die Wehrwürdigkeit, 1942
Behandlung der im Reich eingesetzten polnischen Zivilarbeiter, 1942
Reichsjustizministerium (RJM), 1877-1945
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:49 MESZ