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Verunreinigung der Wasserläufe durch den Bergbau, Bd 7
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40024 Landesbergamt Freiberg, Nr. 4-423 (Zu benutzen im Bergarchiv Freiberg)
Registratursignatur: 41 Po A
40024 Landesbergamt Freiberg
40024 Landesbergamt Freiberg >> 04. Bergpolizeiangelegenheiten >> 04.11. Bergsicherung und Umweltschutz >> 04.11.1. Bergsicherung und Umweltschutz - allgemein
1909 - 1920
Enthält: Zusammenstellung über die Untersuchungsergebnisse der Abwässer aus den Kläranlagen von Braunkohlenwerken.- Ergebnisse von Flussbegehungen.- Errichtung von Fabriken.- Beschwerden wegen Verunreinigung.- Ausführungen über Kläranlagen.- Übersicht über die Klärungen der einzelnen Grubentagebaubetriebe im Leipziger Bezirk.- Zuständigkeit für die Aufsicht über die Klärungsanlagen der Bergwerke.
darin: : Bl. 207: Riss (Blaupause) zum Entwurf einer Kläranlage für die Braunkohlengrube Erika der Bergbau AG Ilse in Laubusch, (0,60 x 0,90).- Bl. 214a,b: Absitzkurven des Abwassers einer Brikettfabrik des Braunkohlenbezirks Leipzig.- Prospekte zur Abwässerreinigung.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.