Pfaff Martin Buwtz, Kirchherr in Ausnang, Peter Pur und Gori Berchtold bekennen, daß sie von den ehrbaren Hans Müller, Hans Schnider, Kunz Dorn und Jörg Schäffenler als Vierern der Gemeinden Ausnang und Hofs ("Zum Hof") für 15 Jahre das Staudach ("stuwdach") und Feldgut "die Schyb" zwischen Ausnang und Hofs bestanden haben, welches Gut beiden Gemeinden gemeinschaftlich zusteht. Sie müssen das Gut in 15 Jahren soweit roden, daß man mit dem Pflug durchkommt. In den Jahren, in denen das Feld nicht in der Brache liegt, müssen die Beliehenen 1 fl rh zum Hirtenlohn der Gemeinden beitragen. Wenn es brachliegt, zahlen sie keinen Zins, müssen das Feld aber für "witt und waid" offen lassen. Auch sonst soll es außerhalb der gebannten Zeiten in offenem Esch liegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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