Kaiser Karl VI. belehnt den Frhn. Johann Franz Maximilian Wilhelm von Stotzingen, Vogteiverwalter zu Rheinfelden und Laufenburg, Hauptmannschaftsvertreter für die 4 Waldstädte auf dem Schwarzwald, für sich und als Lehenträger seiner Brüder Antoni Joseph, Fidelis Amandus, Cyriac Martin, Johann Philipp und Johann Franz sowie seines Onkels Franz Adam Wilhelm Frh. zu Stotzingen mit dem Schloß und Dorf Heudorf samt allen Zugehörden und Gerechtigkeiten. Bei Erlöschen des Mannesstamms dehnt er die Lehenschaft auf den weiblichen Stamm der Familie aus
Vollständigen Titel anzeigen
Kaiser Karl VI. belehnt den Frhn. Johann Franz Maximilian Wilhelm von Stotzingen, Vogteiverwalter zu Rheinfelden und Laufenburg, Hauptmannschaftsvertreter für die 4 Waldstädte auf dem Schwarzwald, für sich und als Lehenträger seiner Brüder Antoni Joseph, Fidelis Amandus, Cyriac Martin, Johann Philipp und Johann Franz sowie seines Onkels Franz Adam Wilhelm Frh. zu Stotzingen mit dem Schloß und Dorf Heudorf samt allen Zugehörden und Gerechtigkeiten. Bei Erlöschen des Mannesstamms dehnt er die Lehenschaft auf den weiblichen Stamm der Familie aus
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/13 T 1 Nr. 283
Rep. VIII K. 5 F. 2b Nr. 17
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/13 T 1 Dürmentingen-Bussen: Urkunden
Dürmentingen-Bussen: Urkunden >> I. Urkunden
1733 Dezember 1
Urkunden
Ausstellungsort: Innsbruck
Siegler: A. - U.: Johann Franz Wil. Graf von Spaur. - ... Commissio sacrae Caes. et regiae Cath. Majest. in Consilio: Franz Anton Lachemayr
Siegler: A. - U.: Johann Franz Wil. Graf von Spaur. - ... Commissio sacrae Caes. et regiae Cath. Majest. in Consilio: Franz Anton Lachemayr
Spaur, Johann Franz Wilhelm von; Graf
Stotzingen, Antoni Joseph von
Stotzingen, Cyriak Martin Wilhelm von
Stotzingen, Fidelis Amandus von
Stotzingen, Franz Adam Wilhelmvon
Stotzingen, Joh. Franz Max Wilhelm von
Stotzingen, Johann Franz von
Stotzingen, Johann Philipp Wilhelm von
Heudorf : Dürmentingen BC
Innsbruck [A]
Laufenburg (Baden) WT
Rheinfelden (Baden) LÖ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:47 MESZ