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Anweisung: Für die Landratsdiener ist ein besonderes Kontrollbuch anzulegen, in welches alle zufälligen Diensteinkommen pünktlich und gewissenhaft einzutragen sind. Zu jeder Zeit, wenn es verlangt wird, muss man eine vollständige Übersicht über diese Einkünfte bekommen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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