Die Ratsälteren und der geheime Rat der Stadt Ulm vidimieren auf Bitte des Ratsälteren Daniel Schad des Älteren eine Lehnsurkunde, die Kaiser Rudolf II. am 14. August 1577 in Wien ausgestellt hatte. Darin verleiht er Georg ("Görg") Schleicher ein Drittel der Rothmühle bei Ulm im Wörth [Roth- oder Bürglensmühle, abgegangen Bereich Friedrich-Ebert-Straße 8, Lagerbuch Nr. 281/2]. Der Mühlenanteil war zuvor von Kaiser Maximilian II., seinem Vater, Georgs Bruder Christoph Schleicher für sich und als Träger seiner Brüder verliehen worden. Der Beliehene ist verpflichtet, bis zum kommenden 21. Dezember ("Thomae des hailigen apostells tag schierist könfftig") Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm anstelle des Kaisers die übliche Lehnspflicht zu leisten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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