Eingabe an die Subdelegations-Commission
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2576 b
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
1750 Mai 20
Regest: Das Schriftstück enthält Klagen und Beschwerden einzelner Weingärtner. Es ist ein Bruchstück und beginnt erst mit Nr. 21.
21. Michael Hohloch der mittlere.
22. Johannes Faiß.
23. Michael alt Mauerhan.
24. Johann Martin Hohloch.
25. Jacob Ammer.
26. Johannes Kohberger.
27. Johannes alt Bentz.
28. Johann Martin Weckhler.
29. Johann Martin Schirm.
Unter Nr. 30 wird von den Zunftvorstehern noch angefügt: Vor dem grossen Brand hat das Kelterhaus samt Zugehör und daran liegendem Kelterplatz der Weingärtnerzunft als Eigentum gehört. Die Zunft war nachher nicht imstande, dasselbe aus eigenen Mitteln wieder aufzubauen. Der Magistrat hat 1739 bestimmt, dass von allen Weinbergsbesitzern nach Proportion von dem Morgen eine Collecte errichtet und davon die Baukosten bestritten werden sollen. Von sämtlichen Zunftmeistern wurden der Stadtrechnerei, welche den Bau zu führen übernommen hatte, 300 Reichstaler ausgeliefert. Die Weingärtnerzunft hat daran nicht nur ihre Raten wie andere Bürger geleistet, sondern überdies noch einen besonderen Beischuss von 98 fl getan, um sich wenigstens wieder eine Zunftstube darauf vorläufig zuwege zu bringen, bis sie imstande sein würde, der Stadtrechnerei den ausgelegten Bauschilling zu ersetzen, und das gesamte Kelterhaus an sich zu lösen. Aber im selben Jahr wurde das ganze Kelterhaus dem Zehentamt obrigkeitlich eingeräumt, welches sich seitdem ein vollkommenes Eigentum anmasst und sich mit der Zunft nicht abfinden will. Dieser gehört aber unbestreitbar zum mindesten Grund und Boden. Auch ist sie namhafte Passiv-Capitalien darauf schuldig. Bei dem Magistrat hat mehrmalige Klage der Zunft keinen Erfolg gehabt.
Das belastet den alten Magistrat nicht wenig. Die Subdelegations-Commission wird gebeten, die Erörterung der unausgemacht gebliebenen Sache zu befehlen.
21. Michael Hohloch der mittlere.
22. Johannes Faiß.
23. Michael alt Mauerhan.
24. Johann Martin Hohloch.
25. Jacob Ammer.
26. Johannes Kohberger.
27. Johannes alt Bentz.
28. Johann Martin Weckhler.
29. Johann Martin Schirm.
Unter Nr. 30 wird von den Zunftvorstehern noch angefügt: Vor dem grossen Brand hat das Kelterhaus samt Zugehör und daran liegendem Kelterplatz der Weingärtnerzunft als Eigentum gehört. Die Zunft war nachher nicht imstande, dasselbe aus eigenen Mitteln wieder aufzubauen. Der Magistrat hat 1739 bestimmt, dass von allen Weinbergsbesitzern nach Proportion von dem Morgen eine Collecte errichtet und davon die Baukosten bestritten werden sollen. Von sämtlichen Zunftmeistern wurden der Stadtrechnerei, welche den Bau zu führen übernommen hatte, 300 Reichstaler ausgeliefert. Die Weingärtnerzunft hat daran nicht nur ihre Raten wie andere Bürger geleistet, sondern überdies noch einen besonderen Beischuss von 98 fl getan, um sich wenigstens wieder eine Zunftstube darauf vorläufig zuwege zu bringen, bis sie imstande sein würde, der Stadtrechnerei den ausgelegten Bauschilling zu ersetzen, und das gesamte Kelterhaus an sich zu lösen. Aber im selben Jahr wurde das ganze Kelterhaus dem Zehentamt obrigkeitlich eingeräumt, welches sich seitdem ein vollkommenes Eigentum anmasst und sich mit der Zunft nicht abfinden will. Dieser gehört aber unbestreitbar zum mindesten Grund und Boden. Auch ist sie namhafte Passiv-Capitalien darauf schuldig. Bei dem Magistrat hat mehrmalige Klage der Zunft keinen Erfolg gehabt.
Das belastet den alten Magistrat nicht wenig. Die Subdelegations-Commission wird gebeten, die Erörterung der unausgemacht gebliebenen Sache zu befehlen.
4 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
20.03.2025, 11:14 AM CET