Verfügung: Es ist von allen Stadt- und Landgerichten umgehend mitzuteilen, wieviele Geld-Polizeistrafen im Jahre 1834 in den hier aufgeführten Strafhöhen erteilt worden sind und wieviele Gefängnisstrafen verhängt wurden. In derselben detaillierten Form sind die Forststrafen anzugeben (ein handgeschriebenes Antwortkonzept vom Landgericht Lauterbach anbei)