Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgericht Stuttgart: Verwaltungsakten (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 36/1 I
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Innenministerium
1949-1983
Vorbemerkung: Vorbehörde der Landesanwaltschaft war der sogenannte Vertreter des öffentlichen Interesse (VöI). Dieser, ab 1946 eingerichtet, vertrat die Staatsbehörden vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof. Der VöI in Stuttgart nahm seine Tätigkeit im Januar 1950 auf. Laut Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 16.10.1946 (Reg. Bl. S. 221) waren als Aufgaben des VöI bestimmt: "Der VöI hat mitzuwirken, daß das Recht sich durchsetzt und das Gemeinwohl keinen Schaden erleidet". Er vertrat den Staat in Anfechtungssachen und konnte sich an Anfechtungssachen beteiligen, die gegen eine andere Körperschaft oder eine andere staatliche Behörde gerichtet waren. Ziel war dabei, daß der VöI - in ständiger Verbindung mit den Verwaltungsgerichten - diese bereits bei Vorverfahren auf Mängel hinzuweisen, sie beraten und u.U. das Zustandekommen von Prozessen ganz verhindern könne. Man hoffte, daß der VöI objektiver an eine Rechtssache herangehe als die für den jeweiligen Fall zuständige Behörde, da diese durch ihn vorhergehende Bearbeitung der betreffenden Rechtssache voreingenommen sein könnte. Außerdem diente der VöI oft rechtsunkundigen Klägern als Auskunftsinstanz. - Weisungen erhielt der VöI nur von der Staatsregierung. Die Einrichtung des VöI wurde häufig kritisiert, da mit ihm eine zur Wahrung des übergreifenden allgemeinen Staatsinteresses berufene Instanz gleichzeitig als Parteivertreter des Landes das Interesse der Verwaltung wahrnehmen sollte. Daher wurde der VöI 1960 abgelöst von den Landesanwaltschaften. Die Landesanwaltschaften wurden errichtet auf Grund der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.1.1960 (BGbl I S. 17) mit Wirkung zum 1.4. des Jahres. Eingerichtet wurden Landesanwaltschaften am Sitz des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim und an den Verwaltungsgerichten in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Sigmaringen. Aufgabe der Landesanwaltschaften war es - wie vorher des VöI -, zum einen als Vertreter des Landes in dessen Prozessen vor den Verwaltungsgerichten zu wirken, zum anderen das "öffentliche Interesse" zu wahren; das Schwergewicht sollte nunmehr auf dem ersten Bereich liegen. Außerdem hatten die Landesanwälte die Möglichkeit, selbsttätig Revision einzulegen, um dadurch wichtige Rechtsfragen durch das oberste Verwaltungsgericht klären zu lassen. Oft auch baten die Verwaltungsgerichte von sich aus die Landesanwaltschaften um Beteiligung an Prozessen als Vertreter des öffentlichen Interesses, um übergeordnete Gesichtspunkte der Landesregierung herauszustellen. Eine weitere Aufgabe war die Beteiligung an Normenkontrollverfahren. Weisungsgebunden waren die Landesanwaltschaften nur gegenüber der obersten Landesbehörde, wobei ihre Zugehörigkeit wechselte. Von 1961 bis 1972 waren sie dem Innenministerium unterstellt, ab Mitte 1972 gehörten sie zum Geschäftsbereich des Justizministeriums. Wie schon der Vertreter des öffentlichen Interesses, so mußten auch die Landesanwaltschaften von Anfang an um ihre Existenz kämpfen. Da sie unter Überlastung und mangelnder Besetzung litten, waren sie manchmal nicht in der Lage, ihre Verhandlungstermine vorzubereiten. Daher erhob sich regelmäßig die Forderung nach ihrer Abschaffung. - Zum 30.6.1983 wurden die Landesanwaltschaften endgültig aufgelöst. Die im vorliegenden Findbuch erfaßten "älteren" (Bü. 1 - 24) und "jüngeren Generalakten" (Bü. 25 - 47) wurden im Juni und November 1983 von der Landesanwaltschaft Stuttgart an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Die Akten wurden von Januar bis März 1990 im Rahmen der praktischen Ausbildung für den gehobenen Archivdienst von den Inspektoranwärtern Peter Ehrmann, Hartmut Obst und Armin Roether unter Anleitung von Nicole Bickhoff-Böttcher verzeichnet und verpackt. Die Gliederung erfolge nach Sachgruppen in Anlehnung an den Aktenplan. Unterlagen im Umfang von 5,0 Metern wurden als nicht archivwürdig kassiert. Die Reinschrift des Findmittels besorgte Hildegard Aufderklamm. Der Bestand FL 36/1 I umfaßt 47 Archivalieneinheiten = 0,8 lfd. Meter Akten. Ludwigsburg, im April 1990 Peter Ehrmann Dr. Nicole Bickhoff-Böttcher
47 Büschel (0,8 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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13.11.2025, 2:40 PM CET