Anweisung: Zur bevorstehenden Wahl der Abgeordneten zum Landtag ist von der Oberfinanzkammer die Liste der Staatsbürger eingegangen, welche durch ihre Steuerpflicht und ihr Alter von den Wahlmännern der Wahlbezirke zu Landtags-Abgeordneten gewählt werden können (vorgenannte Liste ist beigefügt)