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Verordnung: Da die Abdrucke zur Schönschreibkunst vom Geheimen Kanzlisten [Johann Friedrich Bernhard] Menzer sehr gut ausgefallen sind, sollen diese Schreib-Musterdrucke in allen Gymnasien und Schulen als Vorbild und zur Lehre eingeführt werden
Verordnung: Da die Abdrucke zur Schönschreibkunst vom Geheimen Kanzlisten [Johann Friedrich Bernhard] Menzer sehr gut ausgefallen sind, sollen diese Schreib-Musterdrucke in allen Gymnasien und Schulen als Vorbild und zur Lehre eingeführt werden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> M Schulen und Universitäten >> M.1 Vorschriften über Erziehung und Unterricht, Schulordnungen, Schulfonds
Darmstadt, 1775 Oktober 27
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Menzer, Johann Friedrich Bernhard
nur Xerokopien
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