Finanzministerium, Hofverwaltung (Bestand)
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NLA HA, Dep. 103 XXXII
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Nichtstaatliche Bestände >> 2.1 Archiv des hannoverschen Königshauses >> 2.1.2 Akten
1637-1868
Bestandsgeschichte: Dep. 103 XXXII: Abteilung Marienburg, Finanzministerium
Geschichte des Finanzministeriums
Das Finanzministerium des Königreichs Hannover hat sich in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts aus dem Departement der allgemeinen Finanzsachen, das nach dem Ende der französischen Bestatzungszeit wiederhergestellt worden war, entwickelt. Im Jahre 1823 wurden diesem Departement die Geschäftsbereiche des aufgelösten Departement der Domänen- und Zollsachen angegliedert, damit gelangte auch die Domänenkammer unter die Aufsicht des Finanzdepartements. Auf den "Geschäftsbereich" der Finanzen gingen 1831 auch die Kompetenzen des Departements der Kommerz- und Manufactursachen über. Im Jahre 1832 wurde das Department der Postsachen aufgelöst, die Aufsicht über die Postgeschäfte wie auch über die Harz- und Bergwerksangelegenheiten, über die Landeslotterie und die "Altfürstlich Braunschweigische" Allodialverwaltung übertrug man dem nunmehr gebildeten Fachministerium der Finanzen und des Handels. Unter dessen Zuständigkeit gelangten 1837 infolge der Auflösung des alten Staats- und Kabinettsministerium die Generalkasse, die Kronkasse und auch die Münze.
1838 konnte das Ministerium seine Kompetenz ausdehnen, es wurde zuständig für die Angelegenheiten des "Intelligenzcomptoir" und die Direktion des Witwenkasse-Instituts. 1849 ging ie Direktion der Lehnsachen vom Justizministerium an das Finanzministerium über. Infolge der Ausscheidung der königlichen Privatdomänen bildete sich unter direkter Aufsicht des Finanzministeriums nach Auflösung der Domänenkammer eine Abteilung für die nicht ausgeschiedenen staatlichen Domänen und Forsten. 1858 erweiterte König Georg V. die Zuständigkeit des Ministeriums und des königlichen Hauses beträchtlich, infolge dieser Maßname verlor das Finanzministerium die Leitung der Kronkasse, die Aufsicht über die
Bestandsgeschichte: Altfürstlich-Braunschweigische-Allodialverwaltung und die Verwaltung der Lehnsangelegenheiten.
Im Oktober 1866 wurde das Finanzministerium als erste Abteilung in das Departement der preußischen Zivilverwaltung eingegliedert.
Hannover, den 10. Januar 1974
gez. Dr.
Bestandsgeschichte: Schöningh
Geschichte des Finanzministeriums
Das Finanzministerium des Königreichs Hannover hat sich in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts aus dem Departement der allgemeinen Finanzsachen, das nach dem Ende der französischen Bestatzungszeit wiederhergestellt worden war, entwickelt. Im Jahre 1823 wurden diesem Departement die Geschäftsbereiche des aufgelösten Departement der Domänen- und Zollsachen angegliedert, damit gelangte auch die Domänenkammer unter die Aufsicht des Finanzdepartements. Auf den "Geschäftsbereich" der Finanzen gingen 1831 auch die Kompetenzen des Departements der Kommerz- und Manufactursachen über. Im Jahre 1832 wurde das Department der Postsachen aufgelöst, die Aufsicht über die Postgeschäfte wie auch über die Harz- und Bergwerksangelegenheiten, über die Landeslotterie und die "Altfürstlich Braunschweigische" Allodialverwaltung übertrug man dem nunmehr gebildeten Fachministerium der Finanzen und des Handels. Unter dessen Zuständigkeit gelangten 1837 infolge der Auflösung des alten Staats- und Kabinettsministerium die Generalkasse, die Kronkasse und auch die Münze.
1838 konnte das Ministerium seine Kompetenz ausdehnen, es wurde zuständig für die Angelegenheiten des "Intelligenzcomptoir" und die Direktion des Witwenkasse-Instituts. 1849 ging ie Direktion der Lehnsachen vom Justizministerium an das Finanzministerium über. Infolge der Ausscheidung der königlichen Privatdomänen bildete sich unter direkter Aufsicht des Finanzministeriums nach Auflösung der Domänenkammer eine Abteilung für die nicht ausgeschiedenen staatlichen Domänen und Forsten. 1858 erweiterte König Georg V. die Zuständigkeit des Ministeriums und des königlichen Hauses beträchtlich, infolge dieser Maßname verlor das Finanzministerium die Leitung der Kronkasse, die Aufsicht über die
Bestandsgeschichte: Altfürstlich-Braunschweigische-Allodialverwaltung und die Verwaltung der Lehnsangelegenheiten.
Im Oktober 1866 wurde das Finanzministerium als erste Abteilung in das Departement der preußischen Zivilverwaltung eingegliedert.
Hannover, den 10. Januar 1974
gez. Dr.
Bestandsgeschichte: Schöningh
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ