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Verordnung: Die wegen des Ablebens Großherzog Ludwigs II. angeordnete Landestrauer beträgt zwölf Wochen. Es ist genau vorgeschrieben, wie die Zeichen der Trauer an den Dienstuniformen der Zivilstaatsdiener anzubringen sind (ein Begleitschreiben vom 27. Juni 1848 ist beigelegt)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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