Peter Vischer zu Urnau bekennt, daß Kaspar [Schiegg], Abt von Weingarten, und Johannes Lantz, Propst von Hofen, ihm, seiner Ehefrau, der Hüslerin, und einem ihrer Kinder, das sich in die Leibeigenschaft der Propstei ergeben wird, auf Lebenszeit das Gütlein verliehen haben, das Erhard Hüsler bebaut und wieder aufgegeben hat. Die Beliehenen entrichten jährlich an St. Martin als Zins und Hubgeld, was Rödel und Urbar der Propstei Hofen ausweisen. Der Aussteller wird unverzüglich auf eigene Kosten ein Kind von seiner bisherigen Leibeigenschaft auslösen und dem Propst zueignen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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