Folk Seifried ("Sifryd"), frei Landrichter auf Leutkircher Heide und in der Pirs, beurkundet Urteilsbrief des Landgerichts Schwaben, Malstatt Ravensburg, in Sachen Konrad Plenklin, Bürger zu Ravensburg, vertreten durch seinen Fürsprecher Hans Haider, Landschreiber daselbst, gegen Wetzel von Hagnau, vertreten durch Fürsprecher Konrad Hübschlin, Bürger zu Ravensburg. Der Kläger hatte Anleite auf Gut zu Immenstaad, gelegen an dem Ried, erwirkt und will in den Besitz ("nützliche Gewere") eingewiesen werden. Die Ansprüche des Klägers auf das Gut, das früher Peter Keller und Ärni Schuler in Besitz hatten, werden mangels ausreichender Beweise abgewiesen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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