Gutshaus Zurow
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e o. Sign
N 20 Guts- und Herrenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern
Guts- und Herrenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern >> 01. Guts- und Herrenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern
März 2003
Enthält u.a.: Gutshaus Zurow (8 km SO von Wismar) Ort 1303 erstm. urk. erwähnt. Lehen der Fam. v. Stralendorff mit vielen Streitigkeiten um d. Besitzerrechte zwischen 1560 u. 1635. Besitzungen auch in Jesendorf und Gamehl. Berthold von Bülow 1635-1637. Ab Mitte 17. Jhd. mehrfacher Besitzerwechsel. Landrat Christoph v. Raven 1782-1792. In der Sakristei der Zurower Kirche ist die Grabkapelle der Fam. v. Raven; in der Nähe das Gut Ravensruh. Um 1900 ist Emil Koester Eigentümer, dann 1924 vom Essener Verleger Wilhelm Girardet (1874-1935) erworben und bis 1931 von Walter Hüber bewirtschaftet. Vorbesitzer bis 1920 Gustav Adolf Rainbeck. 1931 übernahm der zweitälteste Sohn Friedrich Karl Girardet das Gut; der jüngere Bruder Kurt erwarb Nisbil, Bibow und Hasenwinkel. Das Zurower GH wurde 2002 abgerissen. Es war ein eingeschossiger, 11-achs. Putzbau mit Krüppelwalmdach, von mehreren Spitz- und Schleppgauben besetzt. Urspr. gab es einen 3-achs. Mittelrisaliten mit Dreiecksgiebe, Balkon und Terrasse mit 5-stufiger Treppe und Stützmauer. Die Seitenfronten waren zweigeschossig ausgebaut. Linksseitig gab es einen Verandenanbau. Zur DDR-Zeit wurde das GH zu Wohnzwecken baulich stark verändert. Nach Leerzugverzug verfiel es schnell. Im Umfeld noch größere Stallungen und der Restpark sowie der Zurower See. Die in der Nähe stehende Zurower Kirche stammt aus dem 15. Jhd.
Dr. Helmut Stiehler
Akten
Veröffentlichungs- und Nutzungsrecht: Die Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte wurden dem Kreisarchiv übertragen.
Format: 10 x 14,5 cm
Fototyp: Abzug fbg.
Fotograf: Dr. Helmut Stiehler
Format: 10 x 14,5 cm
Fototyp: Abzug fbg.
Fotograf: Dr. Helmut Stiehler
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ