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Verfügung: Da auch Dorfgemeinden und nicht nur Städte in hiesiger Provinz im Besitz der Gerechtsame sind, müssen auch diesen die von den Ortsgerichten für die Ausfertigung der Kontrakte aus der Staatskasse zu leistenden Entschädigungen gezahlt werden

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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