Jakob Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee, Zeil etc., beurkundet für sich selbst und auch als Vertreter seiner Brüder Johann, Georg und Philipp, dass sich Gorius Knecht zu Weitprechts, Sohn der verstorbenen Eheleute Hans Knecht und Anna Grosser und bisher seiner Familie und der Herrschaft Wolfegg "zugeherig vnd verwandt", um 3 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Brüder und ihrer aller Erben spricht der Aussteller genannten Gorius von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet ihn von seinem Eid, verspricht, ihn wie auch seine Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt ihm freien Zug und erlaubt ihm, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und sein "wesen" zu ordnen, wo und wie er will. Falls der Freigelassene steuerbare Güter in den truchsessischen Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen der Familie des Ausstellers und deren Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Ferner gilt der Vorbehalt, dass Gorius, sollte er über kurz oder lang wieder in waldburgische Herrschaften ziehen, sich der Leibherrschaft der Truchsessen erneut unterwerfen oder aber sich mit dem Aussteller und seinen Brüdern bzw. mit ihren Erben deswegen vertragen muss.
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Jakob Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee, Zeil etc., beurkundet für sich selbst und auch als Vertreter seiner Brüder Johann, Georg und Philipp, dass sich Gorius Knecht zu Weitprechts, Sohn der verstorbenen Eheleute Hans Knecht und Anna Grosser und bisher seiner Familie und der Herrschaft Wolfegg "zugeherig vnd verwandt", um 3 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Brüder und ihrer aller Erben spricht der Aussteller genannten Gorius von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet ihn von seinem Eid, verspricht, ihn wie auch seine Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt ihm freien Zug und erlaubt ihm, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und sein "wesen" zu ordnen, wo und wie er will. Falls der Freigelassene steuerbare Güter in den truchsessischen Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen der Familie des Ausstellers und deren Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Ferner gilt der Vorbehalt, dass Gorius, sollte er über kurz oder lang wieder in waldburgische Herrschaften ziehen, sich der Leibherrschaft der Truchsessen erneut unterwerfen oder aber sich mit dem Aussteller und seinen Brüdern bzw. mit ihren Erben deswegen vertragen muss.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3054
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1569 November 13
18,2 x 30,9 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Jakob Truchsess von Waldburg
Empfänger: Gorius Knecht
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Gorius Knecht
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Grosser, Anna
Knecht, Gorius
Knecht, Hans
Waldburg, Jakob Truchsess von
Waldburg, Philipp von; Erbtruchsess, Freiherr
Bad Waldsee RV
Schloss Zeil : Reichenhofen, Leutkirch im Allgäu RV
Weitprechts : Eintürnen, Bad Wurzach RV
Wolfegg RV
Wolfegg RV; Herrschaft
Zeil
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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- Leibeigenschaftsbriefe (Classification)
- 1550-1599 (Classification)