Jakob Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee, Zeil etc., beurkundet für sich selbst und auch als Vertreter seiner Brüder Johann, Georg und Philipp, dass sich Gorius Knecht zu Weitprechts, Sohn der verstorbenen Eheleute Hans Knecht und Anna Grosser und bisher seiner Familie und der Herrschaft Wolfegg "zugeherig vnd verwandt", um 3 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Brüder und ihrer aller Erben spricht der Aussteller genannten Gorius von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet ihn von seinem Eid, verspricht, ihn wie auch seine Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt ihm freien Zug und erlaubt ihm, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und sein "wesen" zu ordnen, wo und wie er will. Falls der Freigelassene steuerbare Güter in den truchsessischen Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen der Familie des Ausstellers und deren Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Ferner gilt der Vorbehalt, dass Gorius, sollte er über kurz oder lang wieder in waldburgische Herrschaften ziehen, sich der Leibherrschaft der Truchsessen erneut unterwerfen oder aber sich mit dem Aussteller und seinen Brüdern bzw. mit ihren Erben deswegen vertragen muss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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