Werner Senghe von Bierstadt ('Birgestad'), Schöffe daselbst, und Stille, seine Ehefrau, verschreiben ihrer Tochter Stille, die im Kloster Klarenthal wohnt, eine Gült von jährlich 6 Malter Korn; nach dem Tode der Tochter Stille soll die Gült, falls die Eheleute keine anderen Leibeserben haben, an das Kloster fallen, sonst aber an die Erben. Für die Gült, die zwischen Mariä Himmelfahrt und Mariä Geburt geliefert werden soll, sind im einzelnen genannte Güter zum Pfand gesetzt.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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