Jakob Buwendistel von Stuttgart, aus wohlverschuldetem Anlaß mit Urteil und Recht außer Landes über den Rhein gewiesen, jedoch auf Fürbitte Edler und Unedler als Einwohner wieder aufgenommen, schwört U. und verspricht mit einem Eid, Streitigkeiten mit anderen Untertanen nur auf dem Rechtswege auszutragen und sich künftig aller frevlerischen Handlungen zu enthalten.