Gemeiner Bescheid: Bei einer Offizial-Anzeige findet eine stillschweigende Verlängerung der laufenden Frist um die Dauer des bewilligten Urlaubs statt. Wird dagegen eine längere Friststreckung bezweckt, dann ist das Gesuch auf Stempelpapier mit den erforderlichen Bescheinigungen zu versehen