Der Offizial des erzbischöflichen Hofes in Köln transsumiert eine Urkunde Papst Innozenz' IV. von 1252 April 10, in der dieser dem Erzbischof (Konrad) von Köln zu unterbinden befiehlt, daß Angehörige und Besitz der Dominikaner entgegen päpstlicher Privilegien und Gnadenerweise geschädigt werden. Diejenigen, die solches unternehmen, sind unter Ausschluß der Appellation mittels kirchlicher Strafe in die Schranken zu weisen. Der Aussteller kündigt sein Siegel an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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