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Christmann Schmidt aus Diefenbach, der sich vor einiger Zeit der Wiedertäuferei angeschlossen hatte und nach Mähren ausgewandert, von dort aber vertrieben worden und nach Württemberg zurückgekehrt war, und trotz Zuredens des Maulbronner Obervogts Erpf Ulrich von Flehingen die herzogliche Begnadigung durch Widerrufung seines Irrglaubens abgelehnt hatte, gelobt eidlich, unverzüglich außer Landes zu gehen und sein Leben lang ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren, und verspricht in gleicher Weise U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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