PfA D'horn St. Martin (Bestand)
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Bischöfliches Diözesanarchiv Aachen (Archivtektonik) >> 07 Pfarreien >> 07.02 Pfarrarchive im BDA
1. Hälfte 20. Jh. (Kopie)
Errichtung: 17. Jh. "Die Orte Schlich, D'horn, Merode und Obergeich gehörten bis ins 17. Jh. zur Pfarre Echtz. Im 15. Jh. gab es jedoch schon eine Kapelle in D'horn, die 1410 im Testament des Wilhelm von Troyen aus dem Fürstenhaus Merode reich bedacht wurde. Er errichtete ein Benefizium für den Georgsaltar der Kapelle; täglich sollte eine hl. Messe dort gefeiert werden. 1474 ist ein Altarist Bars namentlich bekannt. Der Geistliche Johannes Contzen (1659-93) legte eigene Kirchenbücher an und verwaltete den Bezirk in gewisser Selbständigkeit. In der Organisation des ersten Bistums Aachen unter Bischof Mark Anton Berdoletaus 1804 ist D'horn Pfarre im Kanton Düren. Nach der Wiedererrichtung des Kölner Erzbistums kam die Pfarre 1827 zum Dekanat Derichsweiler, zu dem sie bis 1973 gehörte. Seit 1933 steht die Pfarrkirche in Schlich, dem größten Ort der Pfarrgemeinde. - In der Pfarre lag das 1340 gegründete und vom Haus Merode reich dotierte Kreuzherrenkloster Schwarzenbroich." Aus: Handbuch des Bistums Aachen. Dritte Ausgabe, hg. vom Bischöflichen Generalvikariat Aachen, Aachen 1994, S. 421. Pfarrbezirk: D'horn, Merode, Obergeich, Schlich, Gut Rothaus
1 Verzeichnungseinheit
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.04.2026, 14:59 MESZ