PfA Osterath St. Nikolaus (Bestand)
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Bischöfliches Diözesanarchiv Aachen (Archivtektonik) >> 07 Pfarreien >> 07.02 Pfarrarchive im BDA
18. Jh. - 1829
Errichtung: 1804 "In einer Schenkungsurkunde des Herrn Theoderich von Millendonk an das Kloster Meer aus 1272 werden auch die parrochiani (= Pfarrangehörigen) de Usterode genannt. Die Osterather Pfarrangehörigen gehörten zur Pfarre Willich. Im Laufe der Zeit erhielt die Osterather Kapelle immer mehr Pfarrechte, 1547 das Taufrecht und das Begräbnisrecht. Den Rektor der Kirche präsentierte der Willicher Pfarrer, so 1632 Pfarrer Ludger Wahlen (1627-1662) den früheren Vikar von Anrath Gerhard Vynhoven (1632-1642). Dieser erklärte die Osterather Kirche zur Pfarrkirche, was aber vom Kollator, dem Willicher Pfarrer, bestritten wurde. Die Abhängigkeit von Willich hörte auf mit der Einrichtung des neuen Bistums Aachen 1804 durch Bischof Mark Antoine Berdolet. Osterath war nun bis 1827 Pfarre im Kanton Uerdingen, 1827 bis 1925 Pfarre im Dekanat Krefeld des Erzbistums Köln, 1925-1931 im Dekanat Krefeld-Uerdingen-Süd, danach bis 1973 im neuen Dekanat Willich, und von da an im neuen Dekanat Meerbusch." Aus: Handbuch des Bistums Aachen. Dritte Ausgabe, hg. vom Bischöflichen Generalvikariat Aachen, Aachen 1994, S. 1014. Pfarrbezirk: Osterath, Bommershöfe, Bovert, Giesenend, Görgesheide, Gruttorfer End, Hoterheide, Ivangsheide, Schweinheim
1 Verzeichnungseinheit
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ