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Jörg Wasser, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er Frau und Kinder im Stich gelassen hatte und mit einer anderen Frau, mit der er ein ehebrecherisches Verhältnis unterhielt, außer Landes gezogen war, jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verspricht, sich auf Anforderung wieder zu stellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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