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Anweisung: Wegen mehrerer tödlicher Unglücksfälle ist es notwendig erneut darauf hinzuweisen, wie Lehm- und Sandgruben anzulegen sind und wie der Abbau in den Gruben zu erfolgen hat. Dasselbe gilt auch für die Steinbrüche. Auf den fehlerhaften Betrieb ist schon mit den Schreiben vom 16. November 1782, 27. November 1793 und 6. September 1801 hingewiesen worden. Alle Ortsvorstände haben sich in ihren Bezirken persönlich dafür einzusetzen, dass die gegebenen Vorschriften eingehalten werden, andernfalls sind die Gruben zu verfüllen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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