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Herzog Gerhard von Jülich- Berg und seine Frau Sophia von Sachsen verzichten gegenüber Aylff Quaide, dessen Frau Mettele und deren Schwester Irmgard auf den Zehnten, den Ailff ihnen jährlich aus dem Hofe in der Beedlacken in der Pfarrei Kalkum (Calchem) schuldete. Ferner verfügt er zu Gunsten des Ailff und seiner Nachfolger im Besitz der Mühle zu Eller am Düsselbach, dass die Gesamthonschaft Eller auf dieser Mühle mahlen lassen müssen usw.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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