Bischof Friedrich von Freising verordnet mit Zustimmung seines Kapitels, dass jährlich 3 Gulden an den Einkünften der Kirche in Veltkirchen zur feierlichen Begehung des Festes des hl. Franziskus an der Domkirche zu Freising an allen Tagen, an denen von den Minoriten dessen Feste gefeiert werden, zu liefern sind. Die dabei an die Kanoniker, den Scholaster, Scholaren und Küster zu leistenden Anteile werden vom Propst Eberhard von St. Veit bzw. dessen Beauftragten verteilt; S 1: Bischof Friedrich von Freising, S 2: Domkapitel Freising

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv