Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Johann von Morschheim und Gall Gunther, Bürger zu Neustadt an der Weinstraße, Irrungen über die Schadloshaltung eines dortigen Hauses, das einst Meister Philipp Sommer innegehabt hatte, gehalten haben. Nachdem in der Sache ein Urteil vor dem Hofgericht zu Heidelberg ergangen war, ist der Prozess nach Apellation an das königliche Kammergericht fortgesetzt worden. Mit Zustimmung der Parteien hat Kurfürst Philipp nunmehr zwischen den Parteien beredet, dass auf ihr Ansinnen ein Tag zu Heidelberg anberaumt werden soll, wozu die Parteien jeweils einen Zusatz senden und der Pfalzgraf seinen Landschreiber zu Neustadt oder einen anderen Unparteiischen verordnet. Die drei Schiedsleute sollen die Sache sodann unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel entscheiden, was beide Parteien gelobt haben. Alle vormaligen und insbesondere die zu Nürnberg am Kammergericht erlangten Urteile sollen kraftlos sein und den Parteien keinen Vorteil bringen. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieses Vertrags.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Johann von Morschheim und Gall Gunther, Bürger zu Neustadt an der Weinstraße, Irrungen über die Schadloshaltung eines dortigen Hauses, das einst Meister Philipp Sommer innegehabt hatte, gehalten haben. Nachdem in der Sache ein Urteil vor dem Hofgericht zu Heidelberg ergangen war, ist der Prozess nach Apellation an das königliche Kammergericht fortgesetzt worden. Mit Zustimmung der Parteien hat Kurfürst Philipp nunmehr zwischen den Parteien beredet, dass auf ihr Ansinnen ein Tag zu Heidelberg anberaumt werden soll, wozu die Parteien jeweils einen Zusatz senden und der Pfalzgraf seinen Landschreiber zu Neustadt oder einen anderen Unparteiischen verordnet. Die drei Schiedsleute sollen die Sache sodann unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel entscheiden, was beide Parteien gelobt haben. Alle vormaligen und insbesondere die zu Nürnberg am Kammergericht erlangten Urteile sollen kraftlos sein und den Parteien keinen Vorteil bringen. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieses Vertrags.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 321
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1501 Juli 21 (uff mitwoch nach divisionis apostolorum)
fol. 481v-482r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (dorsal aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (dorsal aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: Vertragk zuschen Johannen von Morßheim unnd Gall Gunther zur Nuenstatt.
Gunther, Gall; zu Neustadt; erw. 1496, 1501
Sommer, Philipp; Lizenziat, erw. 1483, 1499
Heidelberg HD
Neustadt an der Weinstraße NW
Nürnberg N
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:08 MESZ
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